NIEDERLANDE: Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern!
NIEDERLANDE:
Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern
Diese nationalen Bestimmungen gelten auch für im Ausland zugelassene Gespanne
(z. B. Deutschland), welche im niederländischen, österreichischen oder Schweizer
Hoheitsgebiet am Verkehr teilnehmen.
In Deutschland werden Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreiß- oder Sicherungsseil
gesichert. Das ist in der Regel ein ummanteltes Stahlkabel mit einer Länge von 100 cm. In den hier
aufgeführten anderen Ländern haben diese Sicherungen auch andere Bezeichnungen wie z. B.
„Losreißvorkehrung“ oder „Sicherheitsvorkehrung“, Kabel, Ketten, Seil, etc.
Deutschland:
Für ungebremste Anhänger bis 750 kg ist kein Sicherungsseil vorgesehen und auch nicht gesetzlich
vorgeschrieben. Anhänger über 750 kg sind gebremste Anhänger und müssen ein Sicherungsseil
haben. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Öse oder eine
vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute
Befestigungsmöglichkeiten, wenn sie am Fahrzeugheck möglichst mittig angebracht sind. Der
Karabinerhaken des Sicherungsseiles soll in diesem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie
eingehakt werden und so den Anhänger sichern. Ist das nicht möglich, genügt es das Sicherungsseil
als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.
Niederlande:
Alle, sowohl ungebremste Anhänger bis 750 kg, wie auch gebremste Anhänger über 750 kg benötigen
eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder genauer „Losreißvorkehrung“. Begrifflich gleich zu setzen mit dem
Sicherungsseil in Deutschland.
Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger
vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder
Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Es reicht nicht aus,
wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird.
Informationen zur korrekten Anbringung finden sich auf den Internetseite des niederländischen
Partnerclubs ANWB unter:
http://www.anwb.nl/kamperen/caravan/rijden-met-de-caravan/koppeling/losbreekkabel
Beispiele:
Quelle: https://campingfuehrer.adac.de/camper-service/files/sicherungsseil_niederlande_oesterreich_schweiz_v2.pdf
Markierung des Mast
äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach
hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht
unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein
gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit ei-
nem Durchmesser von mindestens 35 cm.
werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an
gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.